Heizungstausch mit Fördermitteln

Derzeit in aller Munde: das neue Heizungsgesetz. Im September will der Bund es beschließen, somit wird es wohl zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft treten. Trotzdem sind noch viele Fragen ungeklärt. Im Zuge der Novelle des Heizungsgesetzes (wird auch Gebäudeenergiegesetz genannt) soll auch die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude reformiert werden. Diese soll in Zukunft die Menschen unterstützen und sicherstellen, dass die Investitionskosten niemanden überfordern. 

Wer seine Immobilie derzeit an ein Wärmenetz anschließen lässt, kann 30 Prozent der Kosten gefördert bekommen. Wer eine Solarthermieanlage oder Wärmepumpe verbaut, bekommt 25 Prozent Zuschuss. Weitere zehn Prozentpunkte Förderung gibt es, wenn dafür eine betriebsfähige Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung rausfliegt. Eine Gaszentralheizung muss für den Erhalt dieses Bonus zum Zeitpunkt des Tauschs mindestens 20 Jahre alt sein. Manche Kommunen bieten zudem eigene Fördermittel an. Wichtig ist immer, dass Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden, bevor die Baumaßnahmen beginnen. 

 

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll Anfang 2024 in Kraft treten, soll aber zunächst nur für Neubaugebiete gelten. Neue Förderprogramme, insbesondere für einkommensschwächere Familien, sind in Ausarbeitung. Es bleibt also spannend...

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